İmmobilien- und Baurecht
Es ist von großer Bedeutung, dass der Kauf, Verkauf, das Mieten und Vermieten von Immobilien in der Türkei von einer in diesen Bereichen erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei begleitet und überprüft werden. TİLEGAL bietet im Bereich des Immobilienrechts sowie Baurechts zahlreichen Mandanten fundierte und umfangreiche rechtliche Beratungs- und Vertretungsleistungen.
Unsere Kernkompetenzen im Bereich des Immobilien- und Baurechts sind u.a. Kauf / Verkauf von Immobilen, Eigentumsstreitigkeiten, Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen, Grundbuchangelegenheiten (Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Rechten im Grundbuch), Erstellung und Überprüfung klassischer Bau- und FIDIC – Verträge sowie Subunternehmerverträge, Leitung und Verwaltung von Einkaufs- sowie Geschäftszentren, sämtliche erforderliche Maßnahmen im Rahmen von Städteumbauten (‘‘Kentsel Dönüşüm‘‘), Planungen, Projektentwicklungen, Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken, Bürgschaften, Pfandrechte), Kredit- und Projektfinanzierungsgeschäfte, Verträge über Bau gegen Geltendmachung von Wohnungen, Gewinnaufteilungsvereinbarungen sowie Einholung erforderlicher Baugenehmigungen und Feststellung von Bauzuständen.
Um im Rahmen von Anlagen die Steuerbelastung unserer Mandanten so gering wie nur möglich zu halten, erbringen wir unsere Leistungen mit der hierfür erforderlichen Sorgfalt und in Rücksprache mit unserem Steuerrechtsteam. Unsere langjährigen Erfahrungen, die wir durch die Beratung der Immobilienanleger, – entwickler, – verwalter und – finanzierer gesammelt haben, ermöglichen es uns, im Rahmen unserer umfangreichen Leistungen im Bereich des Immobilienrechts auch in den Steuer-, Finanzierungs- und Umweltthemen unseren Mandanten bei Seite zu stehen.
Unser Team berät außerdem unsere Mandanten, die in organisierten Industrie- und Freihandelszonen Anlagen beabsichtigen. Hier unterstützen wir im Vorfeld im Rahmen der Due Dilligence, der Überprüfung und Gewährung von Fördermitteln, der Einholung erforderlicher Genehmigungen, der erforderlichen Vorbereitungshandlungen und sämtlicher hiermit verbundener Angelegenheiten, der Verhandlungen sämtlicher Verträge sowie bei späteren notwendig werden Formalitäten.