Beratungsleistungen für Individualmandanten

Beratungsleistungen für Individualmandanten

Stiftungen

TİLEGAL berät ihre Mandanten u.a. bei der Gründung von Stiftungen, Erstellung von Stiftungssatzungen, Feststellung der zu stiftenden bargeldlosen Vermögenswerte, Eintragung der Stiftungssatzung durch ein Gericht, bei Satzungsänderungen, im Rahmen der Tätigkeiten der Stiftung sowie Versammlungen des Stiftungsrates.

Erbrecht

Unsere Anwälte beraten und vertreten unsere Mandanten im Bereich des Erbrechts mit langjährigen Erfahrungen und umfangreichem Know – How.

Mit dem Ziel im Rahmen der Erbteilung mit so wenig Problemen wie möglich konfrontiert zu werden und die Wünsche der Verfügenden gänzlich umzusetzen sowie durch Bearbeitung der Themen mit der hierfür notwendigen Sorgfalt erarbeiten unsere Anwälte insbesondere bei Verfügungen von Todes wegen unter Lebenden, bei der Erstellung von Testamenten und von Erbverträgen sowie bei Schenkungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung die erforderlichen Lösungen.

Die Schwerpunkte unserer Kanzlei im Bereich des Erbrechts sind insbesondere: Erbteilung, Testamentseröffnung, Erteilung von Erbscheinen entsprechend dem Testament, Testamentsvollstreckung, Feststellung des Nachlasses, Nachlassverwaltung, Erbausschlagung, Erbschaftssteuererklärungen, Erbteilungsverträge, mit der Erbschaft verbundene Steuerrechtsstreitigkeiten, Anfechtungs- und Minderungsklagen, Auseinandersetzungsklagen, Klagen auf Herausgabe von Erbschaftssachen sowie Klagen auf Auflösung der Erbengemeinschaft.

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