Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Unser Arbeitsrechtsteam ist sich bewusst, dass die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die den Grundbaustein eines Unternehmens darstellt, von großer Bedeutung ist. Wir unterstützen unsere Mandanten von der Erstellung von Arbeitsverträgen bis hin zu sämtlichen Abläufen während des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, im Falle von Streitigkeiten teilen wir mit unserem Mandanten unsere rechtlichen Ansichten, die darauf abzielen, die Risiken, die auftreten können, zu minimisieren.

Entsprechend arbeitet unser Arbeitsrechtsteam im Einklang mit der Personalabteilung unserer Mandanten, und gewährleistet somit die notwendige rechtliche Unterstützung bezüglich der täglich am Arbeitsplatz auftretenden Probleme im Rahmen des Arbeitsrechts und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Betriebsfrieden nicht gestört wird und der Arbeitsfrieden erhalten bleibt. Darüber hinaus informiert unser Team unsere Mandanten über aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen und unterstützt unsere Mandanten dabei, dass ihre Prozesse und Abläufe mit der aktuellen Gesetzgebung in Einklang stehen. Unser Team ist im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen in den Prozessen eingebunden und gewährleistet somit, dass die notwendigen Dokumente vorbereitet, die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden und das Arbeitsverhältnis innerhalb eines rechtlichen Rahmens beendet wird, um auf diesem Wege die möglichen Risiken, die für unsere Mandanten entstehen können, zu minimisieren.

Unser Team verteidigt die Rechte unserer Mandanten bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten mit großer Sorgfalt. Beratung und Prozessbegleitung im Rahmen der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere auch im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, gehören zu den Fachgebieten unseres Teams.

Die Entwicklungen im Bereich der Arbeitsplatzsicherheit führen oft dazu, dass Arbeitgeber häufig mit „Wiedereinstellungsklagen“ konfrontiert werden. Aus diesem Grund wird sichergestellt, dass die Beendigung des Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnisses auf einer rechtlich korrekten Grundlage erfolgt und die Rechte der Parteien bestmöglich geschützt werden. Unser Team unterstützt unsere Mandanten sowohl bei der Vermeidung von Streitigkeiten als auch bei der möglichst einfachen und vernünftigen Beilegung von Streitigkeiten.

Unser Arbeitsrechtsteam verfolgt die Interessen unserer Mandanten in Strafverfahren und Entschädigungsklagen nach Arbeitsunfällen, die von Zeit zu Zeit auftreten, mit höchster Sorgfalt.

Neben dem individuellen Arbeitsrecht bieten wir auch Rechtsberatung im kollektiven Arbeitsrecht, im Rahmen von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten u.a. bezüglich Tarifverträge, Gewerkschaftsstreitigkeiten. Im Falle eines Rechtsstreits bieten wir unsere Leistungen  sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

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