Sozialversicherungsrecht
Unser Arbeitsrechtsteam klärt ihre Mandanten über die Pflichten von Arbeitgebern in Bezug auf das Sozialversicherungsrecht auf und bietet diesbezügliche ihre Beratungsdienste an.
Außerdem erbringt unser Arbeitsrechtsteam auch verschiedene Leistungen im Bezug auf die Beantragung von Rechtsmitteln gegen von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) verhängte Sanktionsentscheidungen und fehlerhafte Verfahren, in diesem Zusammenhang Leistungen bezüglich Einspruchseinlegung gegen die verhängten Sanktionen und Einreichung von Klagen.
Wir verfolgen alle Klagen, wie Klagen mit Regressansprüchen, die von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) gegen unsere Arbeitgebermandanten nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eingereicht werden, sowie Klagen mit Antrag auf Feststellung z.B. von Beschäftigungsdauern, fehlenden Prämienzahlungen gegen Arbeitgeber.